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Arbeitszeugnis bei kurzer Beschäftigungsdauer

Der/Die Arbeitnehmer/in hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Par. 109 Gewerbeordnung (GewO) regelt dies. Der Erfurter Kommentar differenziert den Zeugnisanspruch nach dem Gesetzeswortlaut noch weiter:  "Das Gesetz differenziert  in § 109 I zwischen einfachen und qualifizierten…

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